Stand: Juni 2026
Brandcend - Chris Geymeier
Starenweg 14
64625 Bensheim
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Beratungs-, Strategie- und Unterstützungsleistungen von Brandcend, Inhaber Chris Geymeier (nachfolgend „Anbieter" genannt).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Betreiber von Amazon Seller- und Vendor-Accounts, Markenhersteller sowie Unternehmen im E-Commerce-Bereich.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebote, Service Level Agreements (SLA), Leistungsbeschreibungen oder sonstige schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden, haben bei Abweichungen Vorrang vor diesen AGB.
(1) Der Anbieter erbringt Beratungs-, Strategie- und operative Unterstützungsleistungen im Bereich E-Commerce mit Schwerpunkt auf dem Vertrieb über den Online-Marktplatz Amazon. Hierzu zählen insbesondere:
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Service Level Agreement (SLA) oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.
(3) Die im Angebot dargestellten Leistungen, Aufwandsschätzungen, Stundenkontingente oder Kalkulationsgrundlagen dienen ausschließlich der transparenten Einordnung des voraussichtlichen Leistungsumfangs und stellen keine abrechnungsrelevante Grundlage dar.
(4) Die Vergütung erfolgt unabhängig vom tatsächlich angefallenen Zeitaufwand auf Basis der jeweils vereinbarten Fixvergütung.
(5) Innerhalb des vereinbarten Leistungsrahmens ist der Anbieter berechtigt, Prioritäten und konkrete Tätigkeiten nach fachlicher Einschätzung sowie den aktuellen Anforderungen des Amazon-Geschäfts des Kunden flexibel festzulegen.
(6) Der Anbieter schuldet eine fachgerechte Beratung und Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine Garantien hinsichtlich Umsatzentwicklung, Gewinnsteigerung, Marktanteilen, Rankings, Buy-Box-Anteilen, Conversion-Rates, Werbeperformance oder sonstigen geschäftlichen Kennzahlen übernommen.
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots, durch Abschluss eines Service Level Agreements (SLA) oder durch die Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
(1) Die Vergütung richtet sich nach den individuell vereinbarten Konditionen im jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Der Anbieter unterliegt derzeit der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG. Eine Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen. Sollte sich die umsatzsteuerliche Behandlung künftig ändern, wird der Kunde hierüber rechtzeitig informiert und die Abrechnung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angepasst.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen auszusetzen. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt. Gesetzliche Verzugszinsen und weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
(1) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung der Zusammenarbeit erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere:
(2) Verzögerungen, die aufgrund einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
(3) Verzögerungen oder Einschränkungen der Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung berechtigen den Kunden nicht zur Minderung der vereinbarten Vergütung.
(1) Der Anbieter kann zur transparenten Dokumentation der Zusammenarbeit regelmäßige Leistungsnachweise oder Tätigkeitsübersichten erstellen.
(2) Diese Nachweise dienen ausschließlich der Transparenz der erbrachten Leistungen und stellen weder einen Nachweis über abrechenbare Stunden noch ein Abnahme- oder Genehmigungsdokument dar.
(3) Bei langfristigen Betreuungsverhältnissen können die Parteien den Leistungsumfang, die Prioritäten und die operative Entwicklung der Zusammenarbeit regelmäßig gemeinsam evaluieren. Eine erste Evaluation erfolgt grundsätzlich nach Ablauf der ersten drei Monate der Zusammenarbeit, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.
(2) Soweit zwischen den Parteien eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) abgeschlossen wurde, gehen deren Regelungen den Bestimmungen dieser AGB vor.
(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(1) Sämtliche vom Anbieter erstellten Strategien, Analysen, Konzepte, Präsentationen, Dokumentationen, Vorlagen und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Schutz des geistigen Eigentums.
(2) Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung der Arbeitsergebnisse für eigene betriebliche Zwecke, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Nicht kundenindividuelle Methoden, Frameworks, Prozesse, Vorlagen, Automatisierungen, Tools sowie das allgemeine Know-how des Anbieters verbleiben unabhängig von der Zusammenarbeit beim Anbieter.
(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Eine Haftung für Entscheidungen, Einschränkungen oder Maßnahmen von Drittplattformen, insbesondere Amazon, wie Änderungen von Algorithmen, Richtlinien, Kontosperrungen, Listing-Deaktivierungen, Verlust der Buy-Box oder Einschränkungen von Werbefunktionen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters verursacht wurden.
(5) Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangene Gewinne, Umsatzverluste oder sonstige Folgeschäden, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
(1) Die Laufzeit der Zusammenarbeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, SLA oder einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Sofern ein unbefristetes Betreuungsverhältnis vereinbart wurde, kann dieses von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens bis zum 15. eines Monats erklärt werden, damit sie zum Ende des Folgemonats wirksam wird.
(3) Bereits begonnene oder bis zum Wirksamwerden der Kündigung geschuldete Leistungen werden vertragsgemäß vergütet.
Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden sowie dessen Marke, Unternehmensbezeichnung oder öffentlich zugängliche Projektergebnisse nach Abschluss der Zusammenarbeit als Referenz für eigene Marketingzwecke (z. B. Website, Präsentationen oder Social Media) zu verwenden. Der Kunde kann einer solchen Verwendung aus berechtigtem Interesse schriftlich widersprechen.
Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Hierzu zählen insbesondere Fälle höherer Gewalt, technische Ausfälle von Amazon, Drittsoftware, Analyse-Tools, Schnittstellen, Hosting-Diensten oder sonstigen externen Systemen. Für daraus resultierende Verzögerungen oder Schäden bestehen keine Schadensersatzansprüche, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine unwirksame Regelung wird durch eine gesetzlich zulässige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.